FÖRDERRICHTLINIEN
Bewegung braucht eine Richtung: Die Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Osnabrück.
Wir als Bürgerstiftung möchten zur aktiven Beteiligung an gesellschaftlichen Aufgaben, zum Einbringen kreativer Energien und zum bürgerschaftlichen Engagement anstiften. Dazu brauchen wir Partner und Förderer, mit denen wir Projekte entwickeln und gemeinsam umsetzen können. Die Bürgerstiftung Osnabrück fördert Projekte oder Initiativen in und um Osnabrück, die nachhaltig und zukunftsweisend angelegt sind, mit ehrenamtlichem Einsatz arbeiten und als Hilfe zur Selbsthilfe angelegt sind.
Neben der allgemeinen Forderung von Projekten Dritter, die sich den Zielen der Stiftung, Bildung und Erziehung, Jugendhilfe, Kunst und Kultur, Gesundheitswesen, Völkerverständigung in interkulturellen Beziehungen, Umweltschutz und mildtätigen Zwecken in der Stadt Osnabrück und Umgebung zuordnen lassen, legt die Bürgerstiftung jährlich einen Förderschwerpunkt fest und schreibt ihn öffentlich aus. Damit sollen in einem speziellen Themenbereich neue Initiativen angeregt und gute vorhandene Projekte unterstützt werden.
Darüber hinaus können Einzelanträge ganzjährig gestellt werden, wozu folgende Unterlagen benötigt werden:
(1) Zwingend notwendig ist das ausgefüllte Antragsformular (s.u.),
(2) eine verständliche Projektbeschreibung,
(3) ein nachvollziehbarer Kosten- und Finanzierungsplan (inkl. Eigenanteil, gewünschte Fördersumme, sonstige mögliche/bereits feststehende Geldgeber)
Unvollständige Anträge können leider nicht berücksichtigt werden!
WICHTIG!
Anträge stellen können ausschließlich gemeinnützige Institutionen, Einrichtungen, Vereine und Initiativen mit Sitz in Osnabrück. Die Förderung von Einzelpersonen ist auf diesem Wege grundsätzlich nicht möglich. Bitte lesen Sie dazu auch unsere Förderrichtlinien.
Wir freuen uns auf Ihre Ideen!