GREMIEN

Menschen bringen Dinge in Bewegung: Die Organisation der Bürgerstiftung Osnabrück

Die Bürgerstiftung Osnabrück hat in ihrer Satzung folgende Gremien für die Stiftungsarbeit festgelegt: den Vorstand, der die Stiftungsarbeit durchführt, den Stiftungsrat, der die Arbeit des Vorstandes begleitet und kontrolliert sowie die Stiftungsversammlung, die einmal jährlich tagt und über grundsätzliche Fragen der Stiftung entscheidet.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht zur Zeit aus 9 Mitgliedern. Er trifft sich monatlich, teilweise zusammen mit den Projektverantwortlichen, um sämtliche Stiftungsaktivitäten zu planen, zu beraten und zu entscheiden.

Mitglieder des Vorstandes sind aktuell:

Moritz Gallenkamp
Vorsitzender

Miriam Sievert
Stellvertretende Vorsitzende

Christian Montag
Vorstand Vermögen

David Benjamin Lecomte
Vorstand Finanzen

Frederik-Bengt Blomeyer
Finanzen

Vorstandsmitglied der Bürgerstiftung Osnabrück Volker Weitkamp

Volker Weitkamp
Marketing & Public Relations

Heike Walter
Projektleitung
Aktion Kinderwünsche

Simone Körber
Projektleitung KiBS

Dr. Peter Teschendorf
Projektleitung KiBS

Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat wird von der Stiftungsversammlung gewählt und ist das Aufsichtsorgan der Bürgerstiftung. Er wählt den Vorstand und beschließt den jährlichen Haushaltsplan und die Jahresrechnung.

Vorsitzender:

Dr. Thomas Veen

Stellv. Vorsitzender:

Vera Goebel

Ehrenmitglieder:

Dr. Wolfgang Lohrberg
Dr. Klaus Lang

Weitere Mitglieder:

Peter Band
Wolfgang Beckermann

Ulrike Burghardt
Björn Heinzmann
Birgitt Lintker

Dr. Achim Wilhelm Lienau
Niklas Sievert

Elisabeth Uhlig
Marvin Waldrich

(v.l.) Björn Heinzmann, Marvin Waldrich, Elisabeth Uhlig, Peter Band, Vera Goebel, Birgitt Lintker, Ulrike Burghardt

Es fehlen: Dr. Thomas Veen, Dr. Achim Wilhelm Lienau, Wolfgang Beckermann, Niklas Sievert, Dr. Klaus Lang und Dr. Wolfgang Lohrberg

Die Stiftungsversammlung

Mitglieder der Stiftungsversammlung sind Stifterinnen und Stifter. Die Stiftungsversammlung wird mindestens einmal im Jahr einberufen. Die Aufgaben der Stiftungsversammlung bestehen u.a. in der Wahl des Stiftungsrates und in der Zustimmung zu Änderungen der Satzung.