MITMACHEN I SINN STIFTEN I ZUKUNFT SCHENKEN
Werden Sie Stifter oder Stifterin! Werden Sie Teil der Bürgerstiftung Osnabrück
Es ist leicht für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, Teil der Bürgerstiftung Osnabrück zu werden. Werden Sie einfach Stifter! Entweder durch einen Einmalbetrag, der Sie laut Satzung in den Rang des lebenslangen Stifters erhebt und zur Teilnahme an der Stiftungsversammlung berechtigt. Oder Sie stiften regelmäßig kleinere Beträge, ganz nach Ihren Möglichkeiten. Jede Stiftung in jeder Höhe ist uns willkommen! Und da die Stiftung gemeinnützig ist, gelten die jeweiligen steuerlichen Gesetze zur Absetzung von Spenden und Zustiftungen.
Werden Sie Unternehmens-Stifter:
Mit Ihrem Unternehmen werden Sie ab 2.000 Euro/Jahr Zustiftung bei der Bürgerstiftung Osnabrück Stifter. Ab 8.000 Euro Zustiftung oder Spenden darf sich Ihre Firma Stifterin auf Lebenszeit nennen.
Errichten Sie einen auf ihren Namen lautenden Stiftungsfonds!
Setzen Sie sich ein Denkmal mit Ihrem eigenen Stiftungsfonds bei der Bürgerstiftung. Mit einem Startkapital ab 10.000,00 Euro errichten Sie einen Namens- oder Themenstiftungsfonds unter dem Dach der Bürgerstiftung. Sie bestimmen, für welchen Zweck die Erträge Ihres Fonds verwendet werden sollen. Zusätzlich können Sie auf Ihren Stiftungsfonds Spenden oder weitere Zustiftungen sammeln. Wir als Bürgerstiftung überwachen die zweckgebundene Verwendung und kümmern uns darum, dass das Vermögen nicht angetastet wird.
Finden Sie weitere Informationen zum Namens- oder Themenstiftungsfonds
Nachlass stiften
Denken Sie darüber nach, auch nach Ihrem Tod Gutes für Ihre Heimatstadt zu bewirken? Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, wie Sie diese Überlegungen beim Aufsetzen einer letztwilligen Verfügung umsetzen können: von der Gründung einer Treuhandstiftung über eine Testamentsspende bis hin zum Einsetzen der Bürgerstiftung als Miterbin, Erbin oder gar Vermächtnisnehmerin in Ihrem Testament.
Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Ziele und Vorstellungen auch nach Ihrem Tod gefördert werden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie streng vertraulich und kompetent. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf unter 0541 323-1000 oder per E-Mail an buergerstiftung@osnabrueck.de.
Treuhandstiftung gründen
Unter dem Dach der Bürgerstiftung Osnabrück können Privatpersonen und juristische Personen ab einem Stiftungsvermögen von 25.000 Euro unbürokratisch ohne eigenen Verwaltungsaufwand eine eigene Stiftung gründen. Bei dieser Art von Stiftung handelt es sich um eine treuhänderische Stiftung, die von der Bürgerstiftung Osnabrück verwaltet wird.
Nehmen Sie gern telefonisch unter 0541 323-1000 oder per E-Mail an buergerstiftung@osnabrueck.de Kontakt mit uns auf.
Die Satzung als Download
Die Satzung der Bürgerstiftung Osnabrück lässt somit ein breites Spektrum sozialer, ökologischer, kultureller und interkultureller sowie bildungs- und erziehungsbezogener Aktivitäten zu. In diesem Rahmen setzt die Stiftung in ihrer konkreten Arbeit Schwerpunkte bei der Förderung von Jugendlichen, fungiert als Brücke zwischen den Generationen und kümmert sich um die Belange älterer Menschen.
Wenn Sie Rückfragen haben, können uns auch gern telefonisch erreichen unter 0541 323-1000 oder senden Sie eine E-Mail an buergerstiftung@osnabrueck.de