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Werden Sie Stifter! Werden Sie Teil der Bürgerstiftung Osnabrück

Es ist leicht für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, Teil der Bürgerstiftung Osnabrück zu werden. Werden Sie einfach Stifter! Entweder durch einen Einmalbetrag, der Sie laut Satzung in den Rang des lebenslangen Stifters erhebt und zur Teilnahme an der Stiftungsversammlung berechtigt. Oder Sie stiften regelmäßig kleinere Beträge, ganz nach Ihren Möglichkeiten. Jede Stiftung in jeder Höhe ist uns willkommen! Und da die Stiftung gemeinnützig ist, gelten die jeweiligen steuerlichen Gesetze zur Absetzung von Spenden und Zustiftungen.

Stiften Sie Ihren Nachlass!

Denken Sie darüber nach, auch nach Ihrem Tod Gutes für Ihre Heimatstadt zu bewirken? Teile Ihres Nachlasses können Sie gern steuerfrei an die Bürgerstiftung Osnabrück vermachen. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, wie Sie diese Überlegungen beim Aufsetzen einer letztwilligen Verfügung umsetzen können: von der Gründung eines Namens- oder Themenstiftungsfonds oder einer Treuhandstiftung über eine Testamentsspende bis hin zum Einsetzen der Bürgerstiftung als Miterbin, Erbin oder gar Vermächtnisnehmerin in Ihrem Testament.

Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Ziele und Vorstellungen auch nach Ihrem Tod gefördert werden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie streng vertraulich und kompetent!

Finden Sie weitere Informationen zum Namens- oder Themenstiftungsfonds

Gründen Sie Ihre eigene Stiftung!

Unter dem Dach der Bürgerstiftung können Sie als Privatperson oder juristische Person ab einem Stiftungsvermögen von 25.000 Euro unbürokratisch ohne eigenen Verwaltungsaufwand eine eigene Stiftung gründen, die sogar Ihren eigenen Namen tragen kann. Bei dieser Art von Stiftung handelt es sich um eine treuhänderische Stiftung, die von der Bürgerstiftung Osnabrück verwaltet wird. Wir zeigen Ihnen gern die Möglichkeiten dazu auf und sind Ihr Dienstleister bei der Verwaltung Ihres Stiftungskapitals.

Nehmen Sie gern telefonisch unter 0541 323-1000 oder per E-Mail an buergerstiftung@osnabrueck.de Kontakt mit uns auf.

Werden Sie Stifter:

Ab 250 Euro/Jahr Zustiftung werden Sie als Privatperson bei der Bürgerstiftung Osnabrück Stifter. Ab 3.000 Euro Zustiftung oder Spende dürfen Sie sich Stifter auf Lebenszeit nennen.

Werden Sie Unternehmens-Stifter:

Ab 2.000 Euro/Jahr Zustiftung werden Sie als Wirtschaftsunternehmen/Organisation bei der Bürgerstiftung Osnabrück Stifterin. Ab 8.000 Euro Zustiftung oder Spende darf sich Ihre Firma Stifterin auf Lebenszeit nennen.

Die Satzung als Download

Die Satzung der Bürgerstiftung Osnabrück lässt somit ein breites Spektrum sozialer, ökologischer, kultureller und interkultureller sowie bildungs- und erziehungsbezogener Aktivitäten zu. In diesem Rahmen setzt die Stiftung in ihrer konkreten Arbeit Schwerpunkte bei der Förderung von Jugendlichen, fungiert als Brücke zwischen den Generationen und kümmert sich um die Belange älterer Menschen.

Wenn Sie Rückfragen haben, können uns auch gern telefonisch erreichen unter 0541 323-1000 oder senden Sie eine E-Mail an buergerstiftung@osnabrueck.de