Treuhandstiftung


Unter dem Dach der Bürgerstiftung Osnabrück können Privatpersonen aber auch juristische Personen ab einem Stiftungsvermögen von 25.000 Euro eine eigene Stiftung gründen. Bei dieser Art von Stiftung handelt es sich um eine treuhänderische Stiftung, die von der Bürgertiftung Osnabrück verwaltet wird.

Treuhandstifungen werden auch unselbständige Stiftungen genannt, weil sie keine juristsche Person sind. Sie bieten aber alle Vorzüge einer Stiftung.

Die Vorteile der Treuhandstiftung:

- unbürokratische und schnelle Errichtung

- kein eigener Verwaltungsaufwand, da die Verwaltung durch den   Treuhänder erfolgt

- transparente Anlage und Ertragsermittlung durch eigene Konten

- ständige Kontrollmöglichkeit durch einen eigenen Beirat

- nachhaltiges und modernes Fundraising-Instrument

Eine treuhänderische Stiftung ist frei von staatlichen Mitwirkungserfordernissen. Damit ist sie mit unserer Hilfe kurzfristig zu errichten und vom Stifter auch danach noch flexibel anzupassen.



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