Die Bürgerstiftung Osnabrück in der Presse
Nach dem Kerncurriculum des Landes Niedersachsen für die Grundschule sollen die Kinder durch den Schwimmunterricht ,mindestens fünf Minuten sicher in einer beliebigen Schwimmlage vorwärts oder rückwärts intiefem Wasser schwimmen‘ können. Damit stellt der Schwimmunterricht eine öffentliche Aufgabe dar.
Nach unserer Satzung verfolgt die Bürgerstiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Finanziell fördern dürfen wir aber keine Aufgaben der öffentlichen Hand. Um diese handelt es sich aber vorliegend. Es ist Aufgabe des Landes, dass die Ziele der Schulbildung erfolgreich umgesetzt werden.
Es ist vordergründig und peinlich, wenn nun der Kultusminister ein Pilotprojekt zur Bedingung macht und notwendige Maßnahmen auf die lange Bank schiebt. Was soll eine Studie in der Stadt Osnabrück eigentlich von den Erfahrungen in Hamburg unterscheiden, wenn es eigentlich darum geht, allen niedersächsischen Kindern das Schwimmen beizubringen? Wenn das Land vorab ein Pilotprojekt für erforderlich hält, dann sollte die Finanzierung auch in Gänze vom Land übernommen werden. Auch von den Landtagsabgeordneten werden wir sicherlich auf Dauer mehr erwarten, als einen Termin bei Minister Tonne zu verschaffen.“
Ulrike Burghardt
Osnabrück
Wie ein Fisch im Wasser fühlt sich dieses kleine Mädchen. Dass Kinder schwimmen können, ist in Deutschland inzwischen allerdings nicht mehr so selbstverständlich wie früher. Foto: imago/A. Nekrasov
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung vom 28.12.2018